Zusatzrente

Zusatzrente
Zusatzrente,
 
in der DDR: 1) ab 1971 aufgrund einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) bestehende Möglichkeit, das Einkommen über 600 DM mit Beiträgen zu belegen und damit die Rente aufzustocken. Ansprüche aus der FZR wurden in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt. 2) betriebliche Altersversorgung in bestimmten Betrieben, die aufgrund der Anordnung über die Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. 3. 1954 gewährt wurde. Die Rentenzahlungen waren gemäß Einigungsvertrag zum 31. 12. 1991 einzustellen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. 2. 1996 sind diese Renten jedoch als Betriebsrenten (des bundesdeutschen Rechts) zu sehen und bei Vorliegen von entsprechenden Voraussetzungen weiterzuzahlen.

Universal-Lexikon. 2012.

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